Der Small Stand ist die ideale Wahl für Unternehmen, die sich auf der Messe professionell präsentieren möchten – platzsparend, kosteneffizient und mit allen wichtigen Leistungen inklusive. Perfekt für Start-ups, Einzelunternehmer oder Unternehmen mit kleinem Messebedarf.
Fläche: 2 × 2 m (4 m²)
Preis: 280 € zzgl. Werbepauschale (68 €) & MwSt.
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ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
VERANSTALTUNGSLEITUNG
Gesundheitsmesse: Konventionelle Medizin & Naturheilkunde im Einklang
Inh. Kerstin Feistauer
Wiening 3a
94529 Aicha v.W.
Tel. 08509 -
Handy:
eMail: info@gesundheitsmesse-niederbayern.de
AUFBAUZEIT FÜR AUSSTELLER
Samstag, 07.03.2026 von 08.00 - 10.30 Uhr
ABBAUZEITEN FÜR AUSSTELLER
Sonntag, 08.03.2026 von 17.15 - 19.30 Uhr
BESUCHER-ÖFFNUNGSZEITEN
Samstag, 07.03.2026 von 11.00 - 18.00 Uhr
Sonntag, 08.03.2026 von 10.00 - 17.00 Uhr
1. ANMELDUNG
Die Anmeldung zur jeweiligen Messe erfolgt mit dem entsprechenden Anmeldeformular. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen in allen Teilen an. Durch die Unterzeichnung der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Einhaltung der gesetzlichen, arbeits-, gewerbe- und feuerwehrrechtlichen Vorschriften sowie der Hausordnung.
2. ZULASSUNG
Die Zulassung zur Messe erfolgt, nachdem der Veranstalter die Anmeldung geprüft und die Rechnung per E-Mail versendet hat. Daher ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich. Über die Zulassung und die Platzeinteilung entscheidet der Veranstalter. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht allein durch die Anmeldung. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Teilnehmer die Rechnung vollständig bezahlt hat. Der Veranstalter kann die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller-, Produkt- oder Besuchergruppen beschränken. Ein Anspruch auf Ausschluss von Wettbewerbern besteht nicht.
3. MITAUSSTELLER
Mitaussteller sind Unternehmen oder Personen, die sich mit eigenen Produkten und/oder Dienstleistungen auf dem Stand des Hauptausstellers präsentieren. Diese sind schriftlich anzumelden und werden ausschließlich vom Veranstalter zugelassen. Ansprechpartner, Rechnungsempfänger und Verantwortlicher in allen Belangen ist der Hauptaussteller.
4. ÄNDERUNGEN - HÖHERE GEWALT
Kann die Veranstaltung nicht wie geplant durchgeführt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die Messe abzusagen oder die Ausstellungsdauer zu verkürzen, ohne dass der Aussteller daraus Schadensersatzansprüche ableiten kann, es sei denn, dem Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen kann vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden. Der Veranstalter ist zudem berechtigt, die Dauer oder die Öffnungszeiten der Ausstellung zu ändern, ohne dass den Ausstellern ein Recht auf Rücktritt oder Schadensersatz zusteht. Findet die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, nicht statt, erfolgt keine Rückzahlung der Standgebühr, auch nicht anteilig. Muss die Veranstaltung aufgrund staatlicher Schutzvorschriften im Zusammenhang mit einer Pandemie oder einer vergleichbaren außergewöhnlichen Situation kurzfristig (weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn) abgesagt werden, wird sie nicht verschoben und die Standgebühr nicht erstattet.
5. STANDFLÄCHEN
Jeder Aussteller darf ausschließlich die zugewiesene Standfläche nutzen. Eine Überschreitung führt zur nachträglichen Berechnung der zusätzlich belegten Fläche. Gänge und Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mögliche Nachteile aufgrund der Platzierung des Messestands. Der Standaufbau muss bis zum festgelegten Termin abgeschlossen und von Verpackungsmaterial befreit sein. Während der gesamten Messe ist der Stand ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt zu halten.
Die Zuweisung der Standflächen erfolgt durch den Veranstalter, wobei Wünsche der Aussteller nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Spätestens eine Woche vor Messebeginn erhalten die Aussteller per E-Mail einen Lageplan mit der Zuweisung des Standplatzes. Am Veranstaltungstag erfolgt die endgültige Zuteilung. Eine Verlegung des Standes aus organisatorischen Gründen berechtigt nicht zum Vertragsrücktritt. Der Veranstalter kann Änderungen an der Standanordnung sowie an Ein- und Ausgängen vornehmen, ohne dass daraus Ansprüche für den Aussteller entstehen.
6. MIETE, BESTELLUNGEN & STANDGESTALTUNG
Die Preise für Standmiete und Nebenkosten sind dem Anmeldeformular zu entnehmen und gelten für die gesamte Dauer der Ausstellung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mietgegenstände wie Stellwände und Tische dürfen weder mit Nägel versehen, gestrichen noch anderweitig beschädigt werden. Leihmöbel sind nach Veranstaltungsende vollständig zu räumen und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für im Mietmobiliar zurückgelassene Gegenstände. Der Mieter haftet für Schäden und Verluste von der Anlieferung bis zur Rückgabe, auch nach Verlassen des Standes. Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
Die Gestaltung des Standes obliegt dem Aussteller und muss den allgemeinen Grundsätzen von Sicherheit und Ästhetik entsprechen. Der Veranstalter ist berechtigt, Änderungen zu fordern, wenn die Gestaltung unattraktiv oder sittenwidrig ist. Zur Dekoration dürfen ausschließlich schwer entflammbare Materialien (B1 klassifiziert) oder mit Brandschutzspray behandelte Stoffe verwendet werden, die mindestens 20 cm Abstand zum Boden haben. Stellwände dürfen nur mit rückstandsfrei entfernbarem Klebeband beklebt werden. Das Bekleben von Fenstern und Wänden der Veranstaltungshalle ist untersagt.
Gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO) ist der Aussteller verpflichtet, ein gut lesbares Namensschild mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen am Stand anzubringen. Preise für angebotene Waren und Dienstleistungen müssen deutlich sichtbar und leserlich ausgewiesen sein. Verpackungsmaterial ist aus den Ausstellungsräumen zu entfernen.
7. VORTRÄGE, VORFÜHRUNGEN, WORKSHOPS
Vorträge sind möglich, das Thema und der Name des Vortragenden müssen bei der Anmeldung angegeben werden. Das Vortragsprogramm wird im Internet veröffentlicht. Es besteht kein Anspruch auf eine Vortragszeit. Änderungen werden nicht individuell mitgeteilt. Angemeldete Vorträge können nicht storniert werden und werden mit jeweils 30,00 Euro berechnet.
8. VERKOSTUNG
Die Verkostung obliegt alleine dem Pächter der Stadthalle. Der Aussteller ist berechtigt, kleine Kostproben von Speisen oder Getränken in Probiergläsern mit einem Fassungsvermögen von bist zu 40 ml (Likörglasgröße) anzubieten.
9. WERBUNG
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Aussteller zur Aufnahme in die offiziellen Werbematerialien der Veranstaltung, einschließlich Flyer, Internetpräsenz und Broschüre. Auf Wunsch können zusätzlich Flyer zur Verteilung bereitgestellt werden. Interessierte Aussteller werden gebeten, eine kurze Mitteilung per E-Mail an info@gesundheitsmesse-niederbayern.de zu senden.
10. SEKTENKLAUSEL
Der Aussteller versichert, dass er oder seine Mitarbeiter keiner Vereinigung angehören, deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet.
11. GENEHMIGUNGEN
Behördliche Genehmigungen hat der Aussteller selbst einzuholen. Er ist für die Einhaltung von GEMA-Bestimmungen sowie gewerberechtlichen, polizeirechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.
12. VERSICHERUNG, Haftung
Der Aussteller ist für die Beaufsichtigung seines Standes auch während der Auf- und Abbauzeiten selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste oder sonstige Vorfälle, die während der Veranstaltung, der Auf- und Abbauzeiten oder des An- und Abtransports auftreten. Es wird dringend empfohlen, eine Haftpflichtversicherung sowie eine Versicherung für das Messegut auf eigene Kosten abzuschließen. Der Veranstalter haftet ausschließlich für Schäden, die durch eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden.
13. STANDABBAU
Der Abbau darf erst nach Schluss der Veranstaltung beginnen. Die Abbauzeit ist unbedingt einzuhalten. Nach Ablauf der Abbauzeit ist die Gesundheitsmesse berechtigt, den Abbau sowie den Abtransport auf Kosten des Ausstellers vorzunehmen. Eine Haftung für Verluste oder Beschädigungen übernimmt die Gesundheitsmesse nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
14. DATENSCHUTZ & BILDRECHTE
Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt, die zu Marketing- und Werbezwecken verwendet werden können. Mit der Teilnahme erklärt sich der Aussteller mit der Nutzung dieser Aufnahmen einverstanden. Ein Widerspruch gegen die Verwendung ist ausschließlich in schriftlicher Form vor Veranstaltungsbeginn möglich.
Fotos, Filmaufnahmen sowie Zitate und Texte werden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO, § 26 Abs. 2 BDSG-Neu in Verbindung mit § 22 KunstUrhG unter Angabe des Vor- und Nachnamens für Marketing- und Vertriebszwecke genutzt. Die Veröffentlichung kann unter anderem in sozialen Netzwerken, Newslettern, Handzetteln oder Zeitungen erfolgen.
15. VERBOTENE GEGENSTÄNDE
Das Mitführen folgender Gegenstände ist verboten:
16. VERSTÖSSE GEGEN DIE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen wird eine Vertragsstrafe von 1.000,00 Euro fällig. Zudem kann der Aussteller von der laufenden und von zukünftigen Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren besteht nicht.
17. RÜCKTRITT
Ein Rücktritt des Ausstellers bis 12 Wochen vor Beginn des Standaufbaus verpflichtet zur Zahlung von 50 % der Standmiete. Erfolgt der Rücktritt danach oder wird der Stand nicht bezogen, ist die volle Standmiete fällig – auch wenn der Stand anderweitig vergeben werden kann. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Aussteller hat die Möglichkeit, einen Ersatzaussteller zu benennen, dieser kann jedoch ohne Angabe von Gründen vom Veranstalter abgelehnt werden. Ein Rücktrittsantrag muss in schriftlicher Form erfolgen.
18. RESPEKT & FAIRNESS UNTER AUSSTELLERN
Die Gesundheitsmesse vereint sowohl Vertreter der Schulmedizin als auch Naturheilkundige und bietet eine Plattform für den offenen Austausch verschiedener medizinischer und therapeutischer Ansätze. Jeder Aussteller ist verpflichtet, andere Teilnehmer unabhängig von deren fachlicher Ausrichtung zu respektieren und deren Ansichten zu tolerieren – auch wenn diese nicht der eigenen Überzeugung entsprechen.
Jegliche Form von Streitigkeiten, respektlosem Verhalten oder abwertenden Äußerungen gegenüber anderen Ausstellern wird nicht geduldet. Sollte es zu einem Verstoß gegen diese Grundsätze kommen, wird der betreffende Aussteller mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 € belegt und ist verpflichtet, die Messe umgehend zu verlassen. Der Stand darf jedoch erst nach offiziellem Veranstaltungsende abgebaut werden.
19. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit nicht durch ein Gesetz anders vorgeschrieben, der Sitz des Veranstalters in Aicha vorm Wald. Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Die Messe findet in Deggendorf statt.
20. SONSTIGES
Zusätzliche Vereinbarungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit, wenn sie schriftlich dokumentiert und vom Veranstalter offiziell bestätigt wurden. Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller diese Teilnahmebedingungen an.